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Das Gedicht „Schleswig-Holstein Lied“ stammt von Matthäus Friedrich Chemnitz.

Schleswig-Holstein, meerumschlungen,
deutscher Sitte hohe Wacht!
Wahre treu, was schwer errungen,
bis ein schön’rer Morgen tagt!
Schleswig-Holstein, stammverwandt,
wanke nicht, mein Vaterland!
Schleswig-Holstein, stammverwandt,
wanke nicht, mein Vaterland!

Ob auch wild die Brandung tose,
Flut auf Flut von Bai zu Bai:
O, lass blühn in deinem Schoße
deutsche Tugend, deutsche Treu’.
Schleswig-Holstein, stammverwandt,
bleibe treu, mein Vaterland!
Schleswig-Holstein, stammverwandt,
bleibe treu, mein Vaterland!

Doch wenn inn’re Stürme wüten,
drohend sich der Nord erhebt,
schütze Gott die holden Blüten,
die ein milder Süd belebt.
Schleswig-Holstein, stammverwandt,
stehe fest, mein Vaterland!
Schleswig-Holstein, stammverwandt,
stehe fest, mein Vaterland!

Gott ist stark auch in den Schwachen,
wenn sie gläubig ihm vertrau’n;
zage nimmer, und dein Nachen
wird trotz Sturm den Hafen schau’n.
Schleswig-Holstein, stammverwandt,
harre aus, mein Vaterland!
Schleswig-Holstein, stammverwandt,
harre aus, mein Vaterland!

Von der Woge, die sich bäumet
längs dem Belt am Ostseestrand,
bis zur Flut, die ruhlos schäumet
an der Düne flücht’gem Sand. –
Schleswig-Holstein, stammverwandt,
stehe fest, mein Vaterland!
Schleswig-Holstein, stammverwandt,
stehe fest, mein Vaterland!

Und wo an des Landes Marken
sinnend blinkt die Königsau,
und wo rauschend stolze Barken
elbwärts ziehn zum Holstengau. –
Schleswig-Holstein, stammverwandt,
bleibe treu, mein Vaterland!
Schleswig-Holstein, stammverwandt,
bleibe treu, mein Vaterland!

Teures Land, du Doppeleiche,
unter einer Krone Dach,
stehe fest und nimmer weiche,
wie der Feind auch dräuen mag!
Schleswig-Holstein, stammverwandt,
wanke nicht, mein Vaterland!
Schleswig-Holstein, stammverwandt,
wanke nicht, mein Vaterland!

Ursprüngliche Version

Ein ursprünglich vom Berliner Rechtsanwalt Karl Friedrich Straß (1803–1864) geschriebener Text mit dem Titel "An Schleswig-Holstein" wurde kurz vor dem Schleswiger Sängerfest (1944) von dem Schleswiger Advokaten Matthäus Friedrich Chemnitz (1815–1870) fast vollkommen neu geschrieben, um der damaligen Stimmung gerecht zu werden. In dem Lied mit dem Titel "Wanke nicht, mein Vaterland" wird der Wunsch nach einem geeinten, unabhängigen und einem deutschen Schleswig-Holstein besungen.

Schleswig, Holstein, schöne Lande,
wo mein Fuß die Welt betrat,
o, daß stets an eurem Strande
keime wahren Glückes Saat!
Schleswig, Holstein, stammverwandt,
haltet fest der Eintracht Band!
Schleswig, Holstein, stammverwandt,
haltet fest der Eintracht Band!

Wie um euch die Stürme tosen,
wogend braust die wilde Flut,
haltet fest der Liebe Rosen,
haltet fest der Treue Mut!
Schleswig, Holstein, stammverwandt,
haltet fest der Eintracht Band!
Schleswig, Holstein, stammverwandt,
haltet fest der Eintracht Band!

Gott ist stark auch in den Schwachen,
wenn sie gläubig ihm vertrau’n,
und ein gutgelenkter Nachen
kann trotz Sturm den Hafen schau’n.
Schleswig, Holstein, stammverwandt,
haltet fest der Eintracht Band!
Schleswig, Holstein, stammverwandt,
haltet fest der Eintracht Band!

Wie die Häuser schön umkränzen
die umbuschte alte Schlei,
wie die Wellen silbern glänzen,
naht oft bald ein blum’ger Mai.
Schleswig, Holstein, stammverwandt,
haltet fest der Eintracht Band!
Schleswig, Holstein, stammverwandt,
haltet fest der Eintracht Band!

Geschichte

Mittelalter

Nach dem Tod von Adolphus VIII., dem kinderlosen Herzog von Schleswig und Graf von Holstein, im Jahr 1459 war der Adel bestrebt, die Einheit beider Länder unter der Herrschaft eines Monarchen zu bewahren. Nachdem die ersten Versuche, einen Nachfolger zu finden, gescheitert waren, kam der dänische König Christian I. in Betracht. Er wurde schließlich 1460 gewählt, nachdem er dem Adel bestimmte Privilegien gewährt hatte, unter anderem die Unabhängigkeit Schleswigs und Holsteins vom Königreich Dänemark.

Nach der Ripener Urkunde bestand zwischen Schleswig, Holstein und der Denkmark keine rechtliche Verbindung, außer der Personalunion. Sie versicherte außerdem, dass "dat se bliven ewich tosamende ungedelt" ("dass sie [Schleswig und Holstein] für immer vereint bleiben").

19. Jahrhundert

Nachdem die Befreiungskriege gegen die napoleonische Hegemonie Dänemark 1813 den Staatsbankrott beschert hatten, wurde die Bevölkerung Schleswigs und Holsteins durch eine Währungsreform stärker besteuert als die dänische Bevölkerung. Dadurch verschärfte sich die Rivalität zwischen Deutschen und Dänen. Die südlichen Herzogtümer Holstein und Sachsen-Lauenburg waren bereits vor 1806 Teil des Heiligen Römischen Reiches und 1815 des Deutschen Bundes, während das Herzogtum Schleswig ein dänisches Lehen mit dem dänischen König als Herzog und Lehnsherr war.

1840 wurde Dänisch als Amtssprache in Nordschleswig eingeführt, doch scheiterte der Versuch, das Dänische im gesamten Herzogtum dem Deutschen gleichzustellen, an der Versammlung der der deutschen Sache treu ergebenen Stände.

1848 – 1866

Die politischen Spannungen gipfelten im Ersten Schleswigschen Krieg von 1848, der drei Jahre später mit dem Sieg Dänemarks endete, ohne die zugrunde liegenden Probleme zu lösen. Die dänische Regierung verpflichtete sich, den dänischen Staat in seiner alten Form wiederherzustellen und damit allen Teilen des Landes die gleichen Rechte zu gewähren.

Im Jahr 1855 entwarf die dänische Regierung eine zweisprachige Verfassung, die von der holsteinischen Ständeversammlung abgelehnt und drei Jahre später vom Bundestag in Frankfurt für ungültig erklärt wurde. Im Jahr 1863 führte Dänemark schließlich eine gemeinsame Verfassung für das Königreich Dänemark und das Herzogtum Schleswig ein. Dieser Verstoß gegen das Abkommen von 1851/1852 führte in Deutschland zu Empörung.

Da Dänemark sich weigerte, diese Verfassung 1864 aufzuheben, brach der Zweite Schleswigsche Krieg aus, der diesmal mit einem deutschen Sieg endete. In der Folge verwalteten Österreich und Preußen die Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg gemeinsam. Nach dem Österreichisch-Preußischen Krieg von 1866 annektierte Preußen die Herzogtümer und bildete die Provinz Schleswig-Holstein.

 

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